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5. März 2015

Am 6. März 2015 hat der deutsche Bundestag unter der Bezeichnung Gleichstellung  mit der Frauenquote einstimmig die Abschaffung der Gleichheit vor dem Gesetz beschlossen, auch wenn es sich dabei im Grunde nur um institutionalisierte Korruption handelt. Protokoll

Und der Bundesrat hat am 27.03.2015 einstimmig wie alle (anwesenden und abwesenden) Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugestimmt.

In der Presse wurde zunächst berichtet, es gäbe verfassungsrechtliche Zweifel an den Entwürfen. Tatsächlich richteten sich diese Zweifel nur gegen eine rechtliche Gleichbehandlung für Männer. Spiegel online

Die gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Recht und für Frauen fand am 23.02.2015 statt, zwei Wochen vor der Abstimmung im deutschen Bundestag. Wortprotokoll

Es sind 16 Personen als Experten angehört worden, die alle die Frauenquote befürworten, weil sich aus der Unterrepräsentanz von Frauen eine strukturelle Benachteiligung ableiten lasse, und eine rechtliche Gleichbehandlung für Männer ablehnen, weil man aus einer zahlenmäßigen Unterrepräsentanz nicht auf eine strukturelle Benachteiligung schliessen könne.

Frau Marion Eckertz-Höfer, Mitglied des deutschen Juristinnenbundes, schreibt: „Die leistungsbezogene Männerquote ist eindeutig verfassungswidrig. Die Verfassungswidrigkeit ist so eindeutig, dass man nicht mehr nur von einem verfassungsrechtlichen Risiko sprechen kann„. Stellungnahme

Frau Anne von Fallois stellt die Ergebnisse einer Studie „Frauen – Macht“ dar, welche Kienbaum Management Consultants im Auftrag des BMFSFJ, dem Bundesministerium für Frauen, erstellt hat, wonach Frauen in der Führungsebene von Ministerien gemessen an einer Quote von 50 / 50 unterrepräsentiert seien. Stellungnahme

Frau Elke Hannack vom Deutschen Gewerkschaftsbund sagt: „Die Ansprache (Anm: Nennung) beider Geschlechter im Bundesgleichstellungsgesetz kritisiert der DGB nachdrücklich. (…) Nur weil Männer in einem Bereich unterrepräsentiert sind, sind sie noch lange nicht diskriminiert„. Stellungnahme

Herr Dr. Martin Heidebach, Universität München, führt aus, leistungsbezogene Quoten für Frauen seien grundsätzlich verfassungsgemäß, aber nicht für Männer, weil die Unterrepräsentation nicht der Benachteiligung entspreche. Stelllungnahme

Herr Martin Lemcke von der Gewerkschaft Verdi kritisiert die mögliche verfahrenstechnische Beeinträchtigung von Machtinteressen der Gewerkschaft. Stellungnahme

Frau Dr. Helga Lukoschat von der EAF, der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft e. V. kritisiert die Berücksichtigung von Männern, weil es nur darum gehe, Frauen zu bevorzugen (Seite 3 oben). Die Gleichbehandlung würde damit in ein Vorhaben integriert, das auf anderen Prämissen beruhe. Das könne zu juristischen Problemen führen. Stellungnahme

Frau Dr. Friederike Maier, Hochschule für Recht und Wirtschaft Berlin, weist aus ihrer Sicht als Ökonomin darauf hin, es gäbe nicht genug Nachfrage nach Frauen in Führungspositionen, weshalb eine gesetzliche Regelung erforderlich sei. Stellungnahme

Frau Dr. Barbara Mayer von einem deutschen Anwaltsverein namens DAV stellt eingangs in einer Ergebenheitsadresse fest, der DAV begrüße das Ziel des Gesetzes. Stellungnahme

Frau Dr. Sigrid Nikutta, die auf Grund ihrer Leistungen Vorstand der Berliner Verkehrsbetriebe BVG geworden ist, kündigt an, nicht nur in den Gremien, sondern in allen Ebenen des Unternehmens Frauenqoten einführen zu wollen. Stellungnahme

Dr. Torsten von Roettecken, Verfasser einers Kommentars zum Bundesgleichstellungsgesetz, weist eingangs darauf ein, dass eine rechtliche Gleichbehandlung von Männern bei der Quotenregelung „offensichtlich verfassungswidrig und mit dem vorrangigen Recht der Europäischen Union (EU) unvereinbar“ sei, da ihre zahlenmäßige Unterrepräsentanz anders als bei Frauen nicht mit ihrem Geschlecht zusammen hänge, sondern auf „anderen Faktoren“ beruhe (Seite 4, Abs. 2). Stellungnahme

Frau Kristin Rose-Möring, Gleichstellungsbeauftragte des BMFSFJ führt gleich zu Anfang (Seite 1 Nr. 4) als Hauptkritikpunkt die beabsichtige rechtliche Gleichbehandlung von Männern („Geschlechterparität“) an. Stellungnahme

Frau Dr. Friederike Rotsch, Merck KGaA, kritisiert die praktischen Auswirkungen auf die Wirtschaft, ohne in Widerspruch zu geraten. Stellungnahme

Frau Monika Schulz-Strelow, Präsidentin des Vereins FIDAR Frauen in die Aufsichtsräte, einer durch das BMFSFJ finanziell geförderten Lobby-Organisation für eine Frauenquote, begrüßt wie der DAV das Ziel des Gesetzes. Stellungnahme

Herr Prof. Dr. Marc-Phillipe Weller, Universität Heidelberg, diskutiert lehrbuchmäßig die verfahrenstechnische Umsetzung im Gesellschaftsrecht. Stellungnahme

Herr Dr. Weller hatte bereits am 08.06.2011 unter dem Titel „Wie Frauenquoten juristisch durchgesetzt werden können“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung einen Artikel veröffentlicht und führt an seinem Lehrstuhl das Forum Gleichberechtigung mit Beiträgen zur Frauenquote.

Herr Prof. Dr. Joachim Wieland, Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, beginnt mit der Feststellung, es lasse sich nicht bezweifeln, dass Deutschland erhebliche Defizite bei der Gleichstellung im gesamten privaten Unternehmensbereich und im öffentlichen Bereich habe. Dem stünden nur relativ schwache verfassungsrechtliche Positionen gegenüber. Die Regelungen müssten aber geschlechtsneutral sein. Stellungnahme

Herr Prof. Dr. Kay Windthorst, Universität Bayreuth, stellt eingangs fest, eine Quotenregelung sei verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig, weil dem Gesetzgeber bei der Gestaltung der Quote ein weiter Beurteilungsspielraum zustehe (was aus einem als gegeben angesehenen Ziel der Verfassung abgeleitet wird). Stellungnahme

Manche schweigen, weil sie überzeugt sind. Manche überzeugen sich zu schweigen, weil eine Abweichung von der gemeinsamen Überzeugung nachteilig sein kann (so ziemlich der letzte Marktmechanismus in Deutschland).