Jugendamt (JA)

14. Februar 2011

Das Jugendamt habe ich erstmals kennen gelernt, als ich die Vaterschaft für meine Tochter übernahm. Dabei wurde ich gezwungen, mich wegen meiner  Unterhaltspflicht für meine Tochter der sofortigen Vollstreckung in mein gesamtes Vermögen zu unterwerfen. Diesen Unterhalt habe ich seitdem gezahlt.

Über ein Sorgerecht hat das Jugendamt mit mir nicht gesprochen. Ich ging selbstverständlich davon aus, Vater meines Kindes zu sein, nachdem ich die Vaterschaft anerkannt hatte.

Jahre später, nach der Trennung, hat die Kindesmutter in einem der vielen folgenden Prozesse geschrieben, das Jugendamt habe ihr in dem Beratungsgespräch zum Sorgerecht nach der Geburt dringend davon abgeraten, einem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen.

Ich selbst habe erst nach der Trennung durch eine Strafanzeige der Kindesmutter erfahren, dass es außer der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegen den Vater noch andere Zuständigkeiten des Jugendamtes gibt. Auf gezielte Nachfrage hat mir das Jugendamt schließlich sogar mitgeteilt, wo diese Abteilung zu finden ist. Dort erfuhr ich, die Kindesmutter habe erklärt, der Vater sei weder an den Kindern, noch an Gesprächen interessiert. Deshalb habe man keinen Kontakt mit mir aufgenommen.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 habe ich, gegen weitere Widerstände des Jugendamts, eine Sorgeerklärung für meine Kinder abgegeben, damit die Entscheidung des BVerfG eine wenigstens förmliche Wirkung zeigt.

Am 13.03.2010 habe ich vor der Urkundsbeamtin des Jugendamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin erklärt, die Sorge für meine Tochter gemeinsam mit der Mutter zu übernehmen (gemeinsame Sorgeerklärung).

Am 13.03.2010 habe ich vor der Urkundsbeamtin des Jugendamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin erklärt, die Sorge für meinen Sohn gemeinsam mit der Mutter zu übernehmen.

Das Jugendamt hat mich bei dieser Gelegenheit eindringlich belehrt, diese Erklärung hätte keinerlei Bedeutung, wenn nicht die Mutter zustimmt (also ebenfalls eine gemeinsame Sorgeerklärung, bzw. eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge für die Kinder abgibt). 

Das Jugendamt hat mir außerdem erklärt, für die elterliche Sorge des Vaters nicht zuständig zu sein. Das Jugendamt werde der Mutter lediglich eine Abschrift der Erklärung übersenden.

Ich habe der Mutter daraufhin einen Brief geschrieben und sie gebeten, diese Chance im Interesse der Kinder wahr zu nehmen, damit die Kinder wieder Kontakt zu ihrem Vater bekommen.

Diesen Brief hat die Mutter, wie ich später erfahren habe, am 26.10.2010 erhalten. An dem selben Tag hat die Mutter das Jugendamt beauftragt, mit dem Ziel ggf. höherer Unterhaltsansprüche zwangsweise durchzusetzende Auskunftsansprüche gegen mich geltend zu machen. Anlage

Mit Schreiben vom 28.10.2010 hat das Jugendamt mich aufgefordert, Auskunft über mein Einkommen und mein Vermögen zu erteilen. Anlage

Mit Schreiben vom 30.11.2010 hat das Jugendamt dann auch die von mir dazu erbetenen Nachweise übersandt. Dem waren zwei Briefe meiner Kinder beigefügt, in denen sie davon sprechen, wie gerne sie mich wiedersehen würden. Das Jugendamt schrieb dazu: „Die Mutter bat mich wiederum, Ihnen die Briefe der Kinder zuzuleiten. Dem komme ich gerne nach.“ Anlage

Das sind die ersten Briefe, die ich von meinen Kindern seit vier Jahren erhalten habe. Die Mutter hat die Kinder diese Briefe in dem Glauben schreiben lassen, sie würden zu ihrem Vater sprechen. Tatsächlich waren sie für die Akten des Jugendamts bestimmt.

Das Jugendamt fragt sich nicht, warum die Mutter mir die Briefe der Kinder nicht direkt mit der Post zusendet.

Das Jugendamt wundert sich nicht, wenn die Mutter auf meine Sorgeerklärung für die Kinder mit einem Antrag auf Durchsetzung (vermeintlich) höherer Unterhaltsanprüche reagiert und zögert nicht, mir die Briefe meiner Kinder zusammen mit einer Anordnung zur Offenlegung meines Vermögens zu übersenden,

Das Jugendamt empfindet keinen Widerspruch, wenn diese zwei Kinder schreiben, wie sehr sie ihren Vater lieben und ihn gerne wieder sehen wollen.

Dasselbe Jugendamt, dessen Schreiben an das Kammergericht Berlin im Jahre 2008 zu der Abweisung meiner Klage auf ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder geführt hat, ohne dass ein Mitarbeiter des Jugendamtes oder das Gericht die Kinder gefragt hätte, ob sie ihren Vater lieben und wiedersehen wollen.

Weshalb ich seit nunmehr zwei Jahren keinen Kontakt mehr zu meinen Kindern habe.

Mit Schreiben vom 21.11.2008 hatte das Kammergericht das Jugendamt um einen aktuellen Bericht zur familiären Situation gebeten, soweit sie für das Sorgerechtsverfahren Relevanz habe. Anlage

Mit Telefax vom 10.12.2008 und mit Schreiben vom 08.01.2009 hat das Jugendamt mitgeteilt, die für die Familie (seit Februar 2002) zuständige Kollegin sei langfristig erkrankt. Anlage

Das war die Mitarbeiterin des Jugendamtes, die (u. a.) erlebt hatte, wie die Mutter bei einem Schlichtungsgespräch schreiend rot angelaufen ist und mit der Faust auf den Tisch geschlagen hat. Die erlebt hat, wie die Mutter vor Wut schrie, als diese Mitarbeiterin einmal die Zeit fand ohne Vorankündigung mit mir die Kinder für den gemeinsamen Urlaub abzuholen. Weshalb die Mutter diesen Urlaub nicht verhindern konnte. Wie sie es zwei andere Male und mit ungezählten Wochenden getan hat. Während ich die Kinder dann jedes Mal in einem, sagen wir traurigen, Zustand zurücklassen musste.

Das sind die kleinen Momente des Lebens, die verharren und noch Jahre später, wenn ihre Bilder aufsteigen, inne halten. Ein merkwürdig gehetzes Denken, um bloß diese Bilder nicht Zugang finden lassen zu versperrten Gefühlen.

Mit Schreiben vom 23.02.2009 teilte die neu zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes dem Kammergericht mit, bei Konfliktsituationen sei es den Eltern nicht möglich, eine gemeinsame Lösung zu finden. Die Kinder hätten zu beiden Eltern guten Kontakt. Anlage

Ich erinnere mich, wie die neue Mitarbeiterin des Jugendamtes in meinem Gespräch mit ihr laut aufgelacht hat, als ich ihr erzählte, dass mein Sohn einmal morgens früh weinend in seinem Bett saß und sagte, er wünschte die Männer würden die Kinder bekommen, damit er bei mir bleiben könne.

Mit Schreiben vom 26.02.2009 bat das Kammergericht um detailliertere Angaben zum Umgang und fragte, ob die Mitarbeiterin des Jugendamtes auch Gelegenheit hatte, mit den Kindern zu sprechen. Anlage

Daraufhin teilte die Mitarbeiterin des Jugendamts dem Kammergericht mit Schreiben vom 10.03.2009 mit, sie habe nicht mit den Kindern gesprochen. Anlage

Das Kammergericht, bzw. die für die Vorbereitung der Entscheidung des Kammergerichts zuständige Berichterstatterin, hat die Kinder ebenfalls nicht angehört. Wie zuvor schon die Richterin am Amtsgericht. Mit Beschluss vom 28. Juli 2009 hat das Kammergericht meinen Antrag auf eine gemeinsame Sorge für die Kinder auf Grund des § 1626a BGB und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003 als unzulässig abgewiesen. An der Verfassungsmäßigkeit des § 1626a BGB bestünden auf Grund der Entscheidung des BVerfG vom 29.01.2003 keine Zweifel.

Die Klage auf ein gemeinsames Sorgerecht sei darüber hinaus nicht nur unzulässig, sondern hätte auch in der Sache keine Aussicht auf Erfolg, weil ein Konsens der Eltern Voraussetzung für ein gemeinsames Sorgerecht sei. Womit es bei dem alleinigen Sorgerecht der nicht zum Konsens bereiten Mutter bleiben muss.

Oberhaupt des Jugendamtes Berlin-Kreuzberg ist die Stadträtin für Familie Frau Monika Herrmann, eine kinderlose Lesbierin aus der Partei Bündnis 90 / Die Grünen.