13. April 2012
Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Deutsche Anwaltverein Stellung genommen: Stellungnahme
14. Januar 2012
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 04.01.2012 - OVG 10 N 86.11 - den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30.05.2011 abgelehnt. Anlage
13. Dezember 2011
Das Urteil des BVerwG 7 C 3.11 vom 03.11.2011 liegt jetzt vollständig vor. Anlage
Die amtlichen Leitsätze lauten:
1. Ein Bundesministerium ist auch insoweit anspruchsverpflichtete Behörde im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG, als seine Tätigkeit dem Regierungshandeln zuzuordnen ist.
6. Dezember 2011
Seit dem 01.12.2011 ist die parteilose Frau von Obernitz für die CDU Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung in Berlin. Die Sonderverwaltung für Frauen ist an die von der SPD geführte Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen abgegeben.
Am 05.10.2011 hat die Kampagne "Hinter deutschen Wänden" - im Namen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen - erneut begonnen, im öffentlichen Raum in Berlin ihre Bilder zu plakatieren, allerdings zunächst im kleineren Format.
26. November 2011
Am 23.11.2011 fand auf der Grundlage einer Entscheidung des BVerwG vom 03.11.2011 eine weitere Akteneinsicht bei dem Bundesministerium der Justiz statt. Unter der Annahme, die Akten seien vollständig offen gelegt worden, fasse ich das Ergebnis zusammen. Unterstreichungen in den Unterlagen stammen dabei von Mitarbeitern des BMJ, bei Ministervorlagen von der damaligen Frau Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries. Das Lesen der Anlagen setzt unter Umständen ein up-date des Programms Adobe Reader voraus.
26. November 2011
Als Ergebnis der mündlichen Verhandlung am 03.11.2011 hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision des Bundesministeriums der Justiz zurückgewiesen. Anlage
26. November 2011
Mit Schriftsatz vom 25.08.2011 habe ich meinen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Berlin vom 30.05.2011 (VG 1 K 320.10) gegenüber dem OVG Berlin-Brandenburg (OVG 10 N 86.11) begründet. Anlage
Mit Schriftsatz vom 19.09.2011 hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen zu dem Antrag Stellung genommen. Anlage
11. September 2011
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Verfahren BVerwG 7 C 3.11 betreffend eine Akteneinsicht bei dem Bundesministerium der Justiz auf der Grundlage des IFG den Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 3. November 2011 bestimmt. Ladung
17. August 2011
Das Bundesministerium der Justiz hat mit Schriftsatz vom 22.07.2011 zur Revisionserwiderung Stellung genommen. Erwiderung
17. August 2011
Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat meinen Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes seines Urteils vom 30.05.2011 mit Beschluss vom 18.07.2011 - VG 1 K 320/10 - zurückgewiesen. Beschluss
Eine Berichtigung sei entbehrlich, weil durch die allgemeine Bezugnahme auf den Inhalt der Streitakte und der Verwaltungsakte des Beklagten am Ende des Tatbestandes der gesamte Sach- und Streitstand ausreichend in den Tatbestand einbezogen worden sei.